Der Lichtschutzfaktor

Im Jahr 1956 wurde der Lichtschutzfaktor von Schulze eingeführt.

Durch den Lichtschutzfaktor (LSF, englisch: Sun Protection Factor, SPF) wird angegeben, wie viel länger man sich bei Verwendung des entsprechenden Produktes in der Sonne aufhalten kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen. Je nach Hauttyp unterscheidet sich die Eigenschutzzeit der Haut erheblich.

Die Eigenschutzzeit liegt zwischen 3 Minuten für sehr helle und 90 Minuten für schwarze Haut. Die Basis für diese Werte der Eigenschutzzeit ist eine Messung in Mitteleuropa im Sommer in der Mittagszeit. Die Eigenschutzzeit kann durch vorbräunen erhöht werden.

Wie lange kann man nun mit welcher Sonnencreme sich in der Sonne aufhalten?
Die einfache Formel lautet: Eigenschutzzeit x Lichtschutzfaktor = die maximal mögliche Zeit sich in der Sonne ohne Sonnenbrand aufzuhalten pro Tag.
Wenn also die Eingeschutzzeit 15 Minuten beträgt und der Lichtschutzfaktor 20, so kann man sich 300 Minuten (15 x 20) pro Tag in der Sonne aufhalten ohne einen Sonnenbrand zu bekommen.
Wichtig ist die Eigenschutzzeit korrekt zu ermitteln. ein sehr hellhäutiger Mensch mit Hauttyp I und einer Eigenschutzzeit von 3 Minuten kann sich mit Lichtschutzfaktor 20 Creme lediglich 60 Minuten in der Sonne aufhalten ohne einen Sonnenbrand zu bekommen.

Weitere Faktoren wie Reflektionen (z.b. im Wasser oder im Schnee und im Sand) sowie bei höherem UV-Index wie er in den Tropen, im Mittelmeer oder im Hochgebirge vorkommt spielen eine Rolle bei der Ermittlung der Zeit, die man sich in der Sonne aufhalten ohne einen Sonnenbrand zu bekommen.

Der Lichtschutzfaktor sagt lediglich etwas über die Schutzwirkung der Sonnencreme gegen UV-B Strahlung aus. Schädlich für die Menschliche Haut ist jedoch auch UV-A Strahlung. Für die Messung der Schutzwirkung gegen UV-A Strahlung hat man sich noch auf keinen internationalen Standard einigen können.
Die deutsche Norm: DIN 67502 kennzeichnet den Schutz im Verhältnis zum UV-B Wert.

Sonnencremes und andere Sonnenschutzmittel (Lichtschutzmittel) werden auf die Haut aufgetragen, um die schädlichen Wirkungen der Sonnenstrahlung (Hautrötung, Blasenbildung) zu mindern. Der Schutz gegen UV-Strahlen (besonders UV-A und UV-B) steht bei Sonnencremes im Vordergrund.

Durch eine häufige Aussetzung der Haut mit intensiver Sonneneinstrahlung steigt das Hautkrebsrisiko. Je Hellhäutiger der Mensch ist, umso empfindlicher ist er gegenüber der Sonneneinstrahlung.

Auch für Textilien gibt es einen ähnlichen Wert wie für Cremes den Lichtschutzfaktor. der sogenannten UV-Schutzfaktor (USF, englisch: Ultraviolet Protection Factor, UPF) gibt an, wie stark das Kleidungsstück die Sonne abschirmt. Der Wert ist immer auf trockene, normal anliegende Kleidung bezogen. Bei nasser oder gedehnten Kleidungsstücken ist der Wert teilweise erheblich reduziert.

So hat ein weißes T-Shirt beispielsweise einen UV-Schutzfaktor von 10. Das bedeutet, das das Kleidungsstück nur 1/10 der Sonnenstrahlung durchlässt.
Alleine aus der Eigenschaft, wie Lichtdurchlässig ein Stoff ist, kann der UV-Schutzfaktor nicht abgeleitet werden!

Nach der australischen Norm erfüllt ein Kleidungsstück mit einem UV-Schutzfaktor von 15 die Norm. (Australien ist da, wo das Ozonloch am größten ist).
Die Europäische Norm EN 13758-1999 sieht vor, das ein Kleidungsstück einen UV-Schutzfaktor von 40 erreichen muss, um die Norm zu erfüllen.